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Forstgenossenschaft
   
 

Gründung

Die Forstgenossenschaft Dahlheim existiert in ihrer heutigen Form seit dem 16. März 1972. Aufgrund des § 42 Realverbandsgesetz vom 04. November 1969 verfügte der Oberkreisdirektor des damaligen Landkreises Münden zu diesem Zeitpunkt die Zusammenlegung der Realverbände „Forstgenossenschaft Dahlheim“ und "Realgemeinde Dahlheim". Hintergrund der Verfügung war zum einen die Tatsache, dass sich sowohl die Forstgenossenschaft als auch die Realgemeinde Dahlheim aus denselben Mitglieder mit gleichen Teilnahmerechten und entsprechend gleichen Grundstücken zusammensetze. Da sich auch die Aufgaben dieser beiden Verbände – Verwaltung des jeweiligen Verbandsvermögens zum Nutzen der Mitglieder – ebenfalls nicht unterschieden, wurde, vor der Verfügung durch den Oberkreisdirektor, in den Mitgliederversammlungen beider Verbände am 27. Februar 1971 die Zusammenlegung der Forstgenossenschaft Dahlheim und der Realgemeinde Dahlheim beschlossen. Der neue Verband sollte unter dem Namen „Forstgenossenschaft Dahlheim“ geführt werden. Die erforderliche neue Satzung der Forstgenossenschaft Dahlheim trat zum 01. August 1972 in Kraft und löste gleichzeitig das bis zu diesem Tag gültige Statut der Forstgenossenschaft vom
03. September 1912 ab. Die Zweckehe Forstgenossenschaft und Realgemeinde Dahlheim war somit besiegelt.  

Die Forstgenossenschaft Dahlheim besteht aus ins. 33 Anteilen mit ebenfalls 33 Stimmrechten. Sie ist die kleinste Forstgenossenschaft in der Gemeinde Staufenberg und verfügt über eine Forstfläche von etwas mehr als 23 Hektar, den sogenannten „Kahlenberg“.

Vorstand

Der Vorstand der Forstgenossenschaft Dahlheim setzt sich unter derzeitiger Leitung des 1. Vorsitzenden Dirk Witzel aus insgesamt 5 Mitgliedern, den jeweiligen Vertretern und dem Kassenführer zusammen.

Aufgaben

Neben der Hauptaufgabe „Verwaltung des jeweiligen Verbandsvermögens zum Nutzen der Mitglieder“ist der Vorstand zusammen mit den Mitgliedern der Forstgenossenschaft Dahlheim ganzjährig im Einsatz, unseren Waldbestand unter forstwirtschaftlichen Aspekten und unter Berücksichtigung des Naturschutzes zu pflegen und für die nachfolgenden Generationen zu sichern.