Gründung
Die
Forstgenossenschaft Dahlheim existiert in ihrer heutigen
Form seit dem 16. März 1972. Aufgrund des § 42
Realverbandsgesetz vom 04. November 1969 verfügte der Oberkreisdirektor des damaligen Landkreises Münden zu
diesem Zeitpunkt die Zusammenlegung der Realverbände
„Forstgenossenschaft Dahlheim“ und "Realgemeinde Dahlheim".
Hintergrund
der Verfügung war zum einen die Tatsache, dass sich
sowohl die Forstgenossenschaft als auch die Realgemeinde
Dahlheim aus denselben Mitglieder mit gleichen
Teilnahmerechten und entsprechend gleichen Grundstücken
zusammensetze. Da sich auch die Aufgaben dieser beiden
Verbände –
Verwaltung des jeweiligen Verbandsvermögens zum Nutzen
der Mitglieder – ebenfalls nicht unterschieden,
wurde, vor der Verfügung durch den Oberkreisdirektor, in
den Mitgliederversammlungen beider Verbände am 27.
Februar 1971 die Zusammenlegung der Forstgenossenschaft
Dahlheim und der Realgemeinde Dahlheim beschlossen. Der
neue Verband sollte unter dem Namen „Forstgenossenschaft
Dahlheim“ geführt werden. Die erforderliche neue
Satzung der Forstgenossenschaft Dahlheim trat zum 01.
August 1972 in Kraft und löste gleichzeitig das bis zu
diesem Tag gültige Statut der Forstgenossenschaft vom
03. September 1912 ab. Die Zweckehe Forstgenossenschaft
und Realgemeinde Dahlheim war somit besiegelt.
Die
Forstgenossenschaft Dahlheim besteht aus ins. 33 Anteilen
mit ebenfalls 33 Stimmrechten. Sie ist die kleinste
Forstgenossenschaft in der Gemeinde Staufenberg und verfügt
über eine Forstfläche von etwas mehr als 23 Hektar, den
sogenannten „Kahlenberg“.
Vorstand
Der
Vorstand der Forstgenossenschaft Dahlheim setzt sich unter
derzeitiger Leitung des 1. Vorsitzenden Dirk Witzel aus
insgesamt 5 Mitgliedern, den jeweiligen Vertretern und dem
Kassenführer zusammen.
Aufgaben
Neben
der Hauptaufgabe „Verwaltung
des jeweiligen Verbandsvermögens zum Nutzen der
Mitglieder“ist der Vorstand zusammen mit den
Mitgliedern der Forstgenossenschaft Dahlheim ganzjährig
im Einsatz, unseren Waldbestand unter
forstwirtschaftlichen Aspekten und unter Berücksichtigung
des Naturschutzes zu pflegen und für die nachfolgenden
Generationen zu sichern.
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